Anmeldung und Aufnahme

Wer kann sich für den Schulbesuch bewerben?

Alle Eltern, die das Konzept der Schule befürworten und mittragen sind herzlich eingeladen sich bei Silke Türk für den Besuch Ihres Kindes zu bewerben. Wir freuen uns darauf Sie und Ihr Kind beim Bewerbungsgespräch kennen zu lernen.

Bewerbungen bitte an:

Silke Türk
+43 676 83322507
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Was ist zu beachten, welche Fristen sind einzuhalten?

Grundsätzlich kann die Anmeldung bis kurz vor Schulbeginn erfolgen. Da keine Schule vom Start weg das Öffentlichkeitsrecht erhält, sondern dieses erst während dem laufenden Schuljahr beantragen kann, müssen unsere Schüler bei der Schulbehörde zum Häuslichen Unterricht abgemeldet werden. 

Die Abmeldung zum häuslichen Unterricht ist ein formloses Schreiben, das an den zuständigen Bezirksschulrat gerichtet wird. Darin zeigt man an (es handelt sich nicht um ein Ansuchen), daß das Kind seine Schulpflicht durch häuslichen Unterricht erfüllen wird. Man verweist darauf auf § 11, Absatz 2-4 SCHPflG. Neben den üblichen Daten und Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft, Meldebescheinigung) ist weiter nichts vorzuweisen oder zu begründen.

Da die Schulbehörde unseren Standort und unser Konzept bewilligt hat erfüllen wir alle Voraussetzungen um für das Öffentlichkeitsrecht ansuchen zu können, was wir natürlich auch tun werden.